Weihnachtskampagne "Magischi Wiehnachte mit TUI"

 

"Magischi Wiehnachte mit TUI" - Unsere diesjährige Weihnachtskampagne 

Weihnachten steht vor der Tür, und damit eine besondere Gelegenheit für eine unvergessliche Weihnachtsüberraschung zu sorgen. In diesem Jahr haben wir uns im Rahmen unserer Weihnachtskampagne eine ganz besondere Aktion ausgedacht: Wir möchten alle Menschen, die mit TUI in Kontakt kommen – sei es als Kundinnen und Kunden oder durch unsere Werbung – dazu einladen, sich in dieser festlichen Zeit mit ihren persönlichen Reiseträumen auseinanderzusetzen. 

Über ein Formular auf tui.ch können bis Ende Dezember ganz persönliche Reisewünsche eingereicht werden. Am Ende der Aktion wird einer dieser Wünsche erfüllt – ein ganz persönlicher Reisetraum, der vielleicht schon bald Wirklichkeit wird. 

Lassen Sie uns alle gemeinsam „Magischi Wiehnachte“ gestalten und dazu beitragen, dass die Aktion zu einem unvergesslichen Erlebnis wird. 

Hier geht's zum Gewinnspiel auf tui.ch zu unserer Weihnachtskampagne, welches Sie gerne auch mit unseren gemeinsamen Kundinnen und Kunden teilen könnt. 

 

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel: 
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die sich bis zur Beendigung dieses Gewinnspiels über das Online Formular mitgemacht haben, sowie Ihre persönlichen Daten bei der Anmeldung korrekt angegeben haben und im Falle der Ziehung unter Ihrer Telefonnummer kontaktiert werden können. Das Gewinnspiel dauert bis und mit 31. Dezember 2024. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Der/Die Gewinner:in wird telefonisch benachrichtigt. Der/Die Gewinner:in, der/die nicht innerhalb von 10 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung reagiert, verliert den Anspruch auf den Gewinn. Danach wird dieser erneut ausgelost. Die Barauszahlung des Gewinnes ist in keinem Fall möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden.
Mitarbeitende der TUI Suisse Ltd (TO und Retail), aller anderen Konzerngesellschaften der TUI AG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Mitarbeitende von Partnerrreisebüros der TUI. 
0 Kommentare Aufrufe