Erweiterte Veranstalterhaftung

TUI Suisse haftet für alle aktiven Buchungen, welche aus Kombination von Einzelleistungen dem Endkunden zu einer Pauschalreise gebündelt werden bei Ausfall oder Nichterbringung von Leistungen auf Basis des Schweizerischen Pauschalreisegesetz. Damit bietet TUI ihren Partnerbüros einen wichtigen Sicherheitsservice.

Voraussetzung zur erweiterten Veranstalterhaftung:

  • Die Buchung muss mindestens aus den Einzelleistungen Flugbeförderung und Unterbringung bestehen. Zudem müssen alle Leistungen durchgehend bei TUI Suisse gebucht werden (keine Leeraufenthalte). TUI Camper/TUI Cars-Buchungen zählen auch als Unterbringung.
  • Die gebuchten Einzelleistungen müssen zum gleichen Zeitpunkt eingebucht werden (max. Zeitdifferenz der Buchungszeitpunkte = 1 Woche).
  • TUI Suisse muss dem Kunden gegenüber als Veranstalter ausgewiesen werden.
  • Bei Annullationen seitens Kunden greift die erweiterte Veranstalterhaftung nicht, hier gelten die AVRB der TUI Suisse. 
  • Diese Regelung gilt für alle TUI Suisse Veranstalterprodukte inklusive Flugbuchungen im Flightcenter. Ausgeschlossen sind Buchungen bei Cruisetour, TUI Cruises/MeinSchiff, Hapag Lloyd Cruises und Gebeco

Mögliche Anwendungsfälle:

  • Gebuchter Flug wird seitens der Airline storniert.
  • TUI Suisse sagt Pauschalreisen, z.b. aufgrund einer Pandemie in betroffene Zielgebiete aktiv ab, weil eine Einreise nicht erlaubt oder mit obligatorischer Quarantäne verbunden ist.
  • TUI Suisse lässt kostenlose Annullierungen oder Umbuchungen  für Pauschalreisen zu, wenn z.B. ein Land auf einer BAG Risikoliste steht und somit bei Rückreise in die Schweiz eine mehrtägige obligatorische Quarantäne vorgeschrieben ist

Vorgehen im Annullierungs- oder Ersatzanspruchfall:

  • Bei Annullierungen oder zur Prüfung und Buchung von Ersatzleistungen senden Sie uns bitte eine Kopie der Kundenrechnung an die zuständige Sales Support Abteilung gem. Kontaktübersicht im "Direkten Draht"
  • Nach der Prüfung werden wir die Annullierung oder Umbuchung/Neubuchung vornehmen. Die berechnete Rückerstattung leiten wir umgehend ein.
  • Bei eigenständiger Stornierung oder Umbuchungen entfällt der Haftungsanspruch.


 

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